Vereinsnews

Mitgliederversammlung – Corona Regeln

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
liebe Freunde des Ski-Club Bubenbach,

aufgrund der unterschiedlichen Regelungen die in verschiedenen Lebensbereichen gelten, möchten wir euch mitteilen, dass für alle Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung am 27.11.2021 die 3G Regel gilt.

Für Besucher, welche nicht Mitglied im Verein sind, gilt jedoch die 2G Regel.

Der Zugang zur Halle erfolgt über den unteren Eingang. Ab Betreten der Halle gilt für alle Personen Maskenpflicht (medizinische oder FFP2 Maske).

Die neue Coronaverordnung verpflichtet die Veranstalter bei Eintritt die Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren. Der Impfnachweis muss als QR-Code, per App oder in Papierform, vorliegen. Die Angaben müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen werden. Wir Bitten alle, die erforderlichen Dokumente mitzubringen und bereit zu halten.

Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis hat, benötigt einen Testnachweis. Hier reicht ein Antigen-Schnelltest den Sie als Bürgertest kostenfrei an einer Teststelle (z.B. bei vielen Apotheken und ab Samstag auch wieder in Oberbränd) durchführen lassen können. Dieser Test darf jedoch nicht älter als 24h sein.

Falls eine Testung vorab nicht möglich ist, kann ein Selbsttest vor Ort durchgeführt werden. Wir werden eine begrenzte Anzahl an Selbsttest am Eingang bereitliegen haben.

Wir hoffen euch trotz der Corona Auflagen bei der Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

das Vorstandsteam des SC Bubenbach